Im Auel 61

51766 Engelskirchen-Loope

Alois Becker GmbH
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Außerhalb unserer Öffnungszeiten nach Vereinbarung!

Gerne überprüfen wir Ihr Garagentor nach neusten Vorschriften der ASR A1.7

Mit einem Wartungsvertrag sind Garagenbetreiber auf der sicheren Seite. Kommt es zum Schaden, kann durch die Protokolle der regelmäßigen Wartungen bei der Versicherung belegt werden, dass sich das Tor zum Schadenszeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand befand.

Komplettservice mit unseren Wartungs­verträgen

Nutzen Sie unseren Wartungsvertrag für Garagentore, Industrietore und Toranlagen

Was ist ein Wartungsvertrag für Garagentore, Industrietore und Toranlagen?

Kraftbetätigte Tür-, Schranken- und Toranlagen müssen laut Gesetzgeber nach Vorgaben des Herstellers mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen geprüft werden.


Sie fahren Ihr Auto auch regelmäßig zum Kundendienst in die Werkstatt

und auch Ihre Heizung zu Hause wird jährlich überprüft. Das ist auch gut

so, denn alle technischen Bauteile müssen regelmäßig gewartet und

geprüft werden.


Doch wie steht es mit der Wartung Ihres automatischen Garagentores?

Sparen Sie nicht an der regelmäßigen Wartung Ihrer Toranlage.

Im Schadensfall haftet der Betreiber selbst, denn ohne Wartungsnachweis besteht kein Versicherungsschutz.



Betreiberpflichten

Der Industrieverband Tore, Türen, Zargen haben in einer eigenen Verbandsrichtlinie festgelegt, worauf Haus- bzw. Garagenbesitzer besonders achten müssen:

  • Betreiber einer Toranlage sind komplett für den sicheren Betrieb verantwortlich.
  • Der Betreiber ist rechtlich verpflichtet, für einen ordnungsgemäßen und sicheren Zustand des Garagentores zu sorgen.
  • Ältere Toranlagen müssen auf den aktuellen technischen Stand aufgerüstet werden. Einen Bestandsschutz gibt es nicht.


Private Garagenbesitzer unterliegen im Übrigen der Prüfpflicht durch die Prüfverfahren aus der DIN EN 12453, mit einer Einschränkung: Die Pflicht entsteht erst, wenn die Garage öffentlich zugänglich ist, das heißt, nicht durch einen Zaun vom öffentlichen Straßenraum getrennt ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Grundstück selbst öffentlich oder privat ist.

Ebenso gelockert sind die Vorschriften für Garagentorantriebe mit Totmannschalter. Diese Antriebe sind nur dann aktiv, wenn eine Person den für das Öffnen und Schließen vorgesehenen Schalter bedient.

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